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29. Januar 2019
IDD-Checkliste für Versicherungsvermittler aktualisiert

IDD-Checkliste für Versicherungsvermittler aktualisiert

Die VersVermV ist seit Dezember 2018 in Kraft. Nun haben der BVK, Prof. Dr. Matthias Beenken und KuBI e.V. die IDD-Checkliste für Versicherungsvermittler nach den Vorgaben der VersVermV überarbeitet. Die aktualisierte Liste enthält nun 23 Hinweise zu zehn Themenbereichen, darunter auch zur Weiterbildungspflicht.

Im Dezember 2018 ist die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) in Kraft getreten. Für Vermittler steht nun eine aktualisierte IDD-Checkliste bereit, die nach den Vorgaben der VersVermV überarbeitet ist. Erstellt haben die erste Fassung im Jahr 2017 wie auch die aktualisierte Version der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute BVK e. V. gegmeinsam mit Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund und der Konzeptentwicklungs- und Beratungs- / Innovationswerkstatt der Assekuranz und Finanzdienstleister (KuBI) e. V.

Die neue Version der Liste umfasst 23 Hinweispunkte aus zehn Themen, zum Beispiel zur Weiterbildungspflicht, zur Erfüllung des bestmöglichen Kundeninteresses, zum gesetzlichen Provisionsabgabeverbot und zum Beschwerdemanagement. Vermittlern finden in der Checkliste Handreichungen in Form von Fragen, Hinweisen und To-do-Listen. Die Checkliste steht unter www.kubiev.de zum Download bereit.